Fördermittel der Europäischen Union
Viele Anfragen belegen: die europäischen Förderprogramme sind begehrt. Die Fördermittel, die aus dem EU-Haushalt für Projekte zur Verfügung gestellt werden, sind vielfältig. Es gibt neben Strukturfondsmitteln und Geldern aus den Gemeinschafts-initiativen URBAN, EQUAL, INTERREG und LEADER+ zahlreiche spezifische Programme. Daraus werden z.B. Infrastrukturmaßnahmen, Umweltprojekte, Frauenförderung, Aus- und Weiterbildung, Kultur oder Städtepartnerschaften gefördert.
So unterschiedlich die Bereiche sind, in denen EU-Gelder investiert werden, so unterscheiden sich auch die Voraussetzungen und Modalitäten für eine Förderung. Man sollte wissen in welchen Bereichen die Europäische Union fördert, welche Vorlaufzeiten zu beachten sind und vor allem welche Behörde der richtige Ansprechpartner ist.
Zwar werden auch einige Programme direkt von der Europäischen Kommission verwaltet, der größte Teil europäischer Gelder wird aber im Rahmen der Strukturfonds und Gemeinschaftsinitiativen vergeben. Diese werden national bewilligt, so dass man sich hierfür direkt an die Landesregierung wenden kann, im Saarland z.B. für INTERREG- und Ziel2-Mittel an das Wirtschaftsministerium.
Für alle Projekte ist zu beachten, dass es einen "europäischen Mehrwert" aufweisen muss, also einen speziellen europäischen Bezug wie etwa die Beteiligung transnationaler Partner.
Hier eine Auswahl der zuständigen Stellen und weiterführenden Informationen für Ihre Recherche im Internet.
Beihilfen allgemein:
http://www.europa.eu.int/comm/secretariat_general/index_de.htm
Das Generalsekretariat der Europäischen Kommission mit einer Übersicht über Finanzbeihilfen und Darlehen der EU
http://www.welcomeurope.com/index.asp
Englischsprachige Seite über 400 verschiedene Beihilfen und Darlehen
Regionalentwicklung:
Regionalentwicklung, Wirtschaft:
http://europa.eu.int/comm/regional_policy/index_de.htm
Die Seite Regionalpolitik der Europäischen Kommission, mit Informationen über Maßnahmen der EU für die regionale Entwicklung
http://www.bmwi.de/Homepage/F%f6rderdatenbank/F%f6rderdatenbank.jsp
Die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums gibt einen umfassenden Überblick über die Förderprogramme des Bundes und auch der EU.
http://europa.eu.int/business/de/index.html
Der One Stop Internet Shop (OSIS) ist Bestandteil des Dialog mit Unternehmen, einem Dienst der EU-Kommission der helfen soll, die Vorteile des Binnenmarktes zu nutzen.
http://www.rgre.de
Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas bietet Förderinformationen für die kommunale Ebene.
Jugend, Bildung, Kultur:
http://www.europa.eu.int/comm/education/index_de.html
Über allgemeine und berufliche Bildung sowie die entsprechenden Programme SOKRATES, TEMPUS und Leonardo DA VINCI informiert die Seite der Generaldirektion Bildung und Kultur
http://www.kultusministerkonferenz.de/pad/home.htm
Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) berät bei Projekten, die unter die Programme SOKRATES, COMENIUS, LINGUA und ARION fallen.
http://www.ijab.de/index_st.htm
Der Internationale Jugendaustausch- und Besucherdienst informiert z.B. über das Programm "Jugend für Europa"
http://www.kulturrat.de
Der Kulturrat bietet als Cultural Contact Point (CCP) Informationen über das Kulturrahmenprogramm 2000.
http://europa.eu.int/comm/culture/index_de.htm
Hier finden Sie das Kulturportal der Europäischen Kommission.
Soziales:
http://europa.eu.int/comm/employment_social/esf2000/index-de.htm
Der Europäische Sozialfonds 2000-2006.
http://www.europa.eu.int/comm/dgs/employment_social/tender_de.htm
Projekt-Ausschreibungen der Generaldirektion für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.
Forschung:
http://www.cordis.lu/de/home.html
Der Forschungs- und Informationsdienst der EU (Cordis) bearbeitet europäische Forschungsaktivitäten und informiert über alle Einzelheiten der Forschungsrahmenprogramme.
http://www.kowi.de/eingang/default.htm
Die Koordinierungsstelle EG der Wissenschaftsorganisationen berät Wissenschaftler bei der Planung und Durchführung von Projekten die mit europäischen Fördermitteln kofinanziert werden.
http://www.uni-saarland.de/verwalt/praesidial/eu/eu3.html
Ein Überblick über Forschungsförderung von der Universität des Saarlandes.
Einen Überblick über EU-geförderte Projekte im Saarland bietet die gleichnamige Broschüre von Jo Leinen (Stand Dezember 2001). In der Service-Rubrik können Sie diese bestellen oder hier als PDF.file runterladen.
Länder-Fördermittel
Der Staat, bzw. die Bundesländer stellen Mittel zur Verfügung, um vor allem einkommensschwächeren und kinderreichen Familien zum eigenen Heim zu verhelfen. Wir verzichten hier auf die Vorstellung der einzelnen Länder-Fördermittel, aber generell sind die folgenden Punkte zu beachten:
Zielgruppen für diese Art der Förderung vom Staat sind:
- Familien mit Kindern, insbesondere kinderreiche Familien
- Alleinerziehende
- Schwerbehinderte mit spezifischen Wohnungsversorgungsproblemen
Rechtzeitig Anträge stellen!
Unabdingbar ist, dass Sie den Antrag rechtzeitig und vor Beginn der Bauarbeiten stellen. Reichen Sie die Anträge zu spät ein, werden nur in begründeten Ausnahmefällen Genehmigungen erteilt. Ein Rechtsanspruch auf Fördergelder vom Staat besteht nicht. Beachten Sie: Darlehen und Zuschüsse aus den Fördertöpfen gibt es nur, so lange Geld drin ist.
Ohne Eigenleistung geht nichts!
Es gibt in der Regel ohne eine entsprechende Eigenleistung keine Gelder. "Eigenleistung" sind eigene Geldmittel, oder auch Sachleistungen (persönliche Arbeitsleistung). Mindestens ein Drittel der Eigenleistung ist durch Eigenkapital wie Bank- oder Bausparguthaben aufzubringen. Den Anteil an der Gesamtfinanzierung regeln die einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Dieser bewegt sich aber zwischen 15 und 20 Prozent.
Einkommensgrenzen beachten!
Sämtliche Förderungen sind abhängig von bestimmten Einkommensgrenzen! In der Regel werden zinsgünstige Darlehen vom Staat gewährt, wenn diese zur Zeit geltenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:
- 1-Personen-Haushalt: 12.000 Euro
- 2-Personen-Haushalt: 18.000 Euro
- jeder weitere Angehörige: weitere 4.100 Euro
Grundlage für die Ermittlung des Jahreseinkommens bildet das Einkommen welcher in den 12 Monaten ab dem Monat der Antragstellung zu erwarten ist. Sofern das Einkommen nicht ermittelt werden kann, zählen die 12 Monate vor der Antragstellung.
Pauschal-, Frei- und Abzugsbeträge verringern das Jahreseinkommen. Steuerfreie Einnahmen wie Kindergeld/Erziehungsgeld, Leistungen zu Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie Arbeitnehmer-Sparzulage werden nicht dem Jahreseinkommen zugerechnet.
Baukosten und Wohnungsgrößen
Um in den Genuss von Länderfördermitteln des Staates zu kommen, dürfen Sie festgelegte Baukostenobergrenzen nicht überschreiten! Die Baukostenobergrenzen werden durch die Bundesländer unterschiedlich geregelt.
Zudem gelten in den Bundesländern unterschiedlich festgelegte Wohnflächenobergrenzen. Für selbst genutztes Wohneigentum gelten jedoch meist folgende Wohnflächen-Richtwerte:
- Einfamilienhaus: 130 m²
- Zweifamilienhaus: 200 m², wobei keine der Wohneinheiten größer als 130 m² sein darf.
- Für jeden weiteren Familienangehörigen erhöhen sich die Grenzen um 10 m²
Ansprechpartner
Hier die zuständigen Ansprechpartner von Geldgeberstaat, der hinterlegte Link führt Sie direkt an die richtige Stelle:
Hier die zuständigen Ansprechpartner von Geldgeberstaat, der hinterlegte Link führt Sie direkt an die richtige Stelle:
Landeskreditbank Baden-Württemberg
Schlossplatz 10/12, 76113 Karlsruhe
Telefon Eigentumsförderung : 0180 115 0 333
Energieeinsparprogramm .: 0721 15 01 0 40
Bayern
Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern
Postfach 220036, 80535 München
Telefon 089 / 21 92 02
Berlin
seit 2004 keine uns bekannte Wohnraumförderung
Brandenburg
Investitions-Bank des Landes Brandenburg
Steinstraße 104 - 106, 14480 Potsdam
Telefon 0331 / 660 13 22
Bremen
Bremer Aufbau-Bank GmbH - Wohnungsbauförderung
Wachtstraße 27/29, 28195 Bremen
Telefon 0421 960 0 455
Bremerhaven
Bremer Aufbau-Bank GmbH - Wohnungsbauförderung
Stadthaus 1, Hinrich-Schmalfeld-Str.,27576 Bremerhaven
Telefon 0471 308 4 635
Hamburg
Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg
Telefon 040 248 46 480
Hessen
LTH Landestreuhandstelle Hessen
OMEGA-HAUS A (Kaiserlei-Kreisel)
Strahlenbergerstraße 11, 63067 Offenbach am Main
Telefon 069 913 25 559
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut
Werkstraße 213, 19061 Schwerin
Telefon 0385 63 63 0
Niedersachsen
Niedersächsische Landestreuhandstelle für das Wohnungswesen
Schiffgraben 30, 30175 Hannover
Telefon 0511 36 10
Nordrhein-Westfalen
Wohnungsbauförderungsanstalt NRW
Heerdter Lohweg 35, 40549 Düsseldorf
Telefon 0211 826 764 0
Rheinland-Pfalz
Landestreuhandstelle, Ressort der Landesbank Rheinland-Pfalz
Ernst-Ludwig-Straße 6 - 10, 55116 Mainz
Telefon 06131 133 006
Saarland
Ministerium für Finanzen, Referat Wohnungsbauförderung
Am Tummelplatz 7, 66117 Saarbrücken
Telefon 0681 50 12 61 3
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank
Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden
Telefon 0351 49 100
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Anstalt der Norddeutschen Landesbank Girozentrale
Domplatz 12, 39104 Magdeburg
Telefon 03 91 58 917 45
Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29 - 31, 24103 Kiel
Telefon 0431 / 99 05 0
Thüringen
Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9 (S-Finanzzentrum), 99084 Erfurt - Postadresse: Postfach 90 02 44, 99105 Erfurt
Telefon 0361 74 47 0
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