Wichtige Infos zum Thema Abgeltungssteuer
---- Kurzübersicht ----
| Abgeltungssteuer.htm |
Abgeltungssteuer 2009
Zum 01. Januar 2009 ändert sich die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland grundlegend. Egal ob Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne: Alle werden dann pauschal mit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert, sofern diese zusammen den Sparerfreibetrag von 801 Euro (Verheiratete 1.602 Euro) übersteigen. Die Abgeltungssteuer wird direkt von der Bank einbehalten und anonym an das Finanzamt abgeführt. Die Steuerschuld ist damit abgegolten, die Angabe in der Einkommensteuererklärung kann entfallen.
Neuregelungen
Die wichtigsten Neuregelungen auf einen Blick:
Kapitalerträge werden ab 2009 pauschal mit 25% besteuert.
Die Haltedauer spielt keine Rolle mehr für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen – die 12-monatige Spekulationsfrist entfällt.
Gewinne aus Aktienverkäufen sowie Dividenden werden komplett versteuert und auf den Sparerfreibetrag angerechnet – das bisher gültige Halbeinkünfteverfahren entfällt ab 2009.
Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren werden mit Verlusten verrechnet. Verluste aus Aktiengeschäften können allerdings nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.
Ausnahmen:
Von der Abgeltungssteuer unberührt bleiben vermietete Immobilien, indirekte Immobilienbeteiligungen, Riester-/Rürup-Verträge sowie private Renten- oder Kapitallebensversicherungen (wenn Verträge vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und die Haltedauer mindestens 12 Jahre beträgt – sogenannte "steuerfreie Altverträge"). Auch physische Anlagen zum Beispiel in Edelmetalle, Kunst oder Antiquitäten unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.
Übergangsregelung:
Für Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere gilt ein uneingeschränkter Bestandsschutz. Veräußerungsgewinne aus Papieren, die Sie bis zum 31.12.2008 erwerben oder bereits erworben haben, bleiben somit nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist (Haltedauer) steuerfrei. Für danach gekaufte Wertpapiere fällt die Abgeltungssteuer unabhängig von der Haltedauer an. Das gilt auch für im Rahmen von Fondssparplänen erworbene Anteile.
Für Zertifikate gibt es Sonderregelungen:
Veräußerungsgewinne von Papieren, die vor dem 15.03.2007 gekauft wurden, bleiben nach Ablauf der Spekulationsfrist unbegrenzt steuerfrei,
danach gekaufte Zertifikate können nur noch bis zum 30.06.2009 und bei mindestens einem Jahr Haltedauer steuerfrei verkauft werden,
ansonsten greift die Abgeltungssteuer ebenso wie bei Zertifikaten, die nach dem 31.12.2008 ins Depot kommen,
die Regelungen gelten nicht für Garantie- und Rentenzertifikate. Gewinne aus dem Verkauf dieser Papiere unterliegen heute dem persönlichen Steuersatz und daher künftig immer der Abgeltungssteuer.
- Sonderangebote
- newsletter
- Abgeltungssteuer
- Lebensversicherung
- Bausparen
- BAFOEG
- Versicherungscheck
- Riesterrente
- Rüroprente
- Elterngeld
- Arbeitslosengeld
- Kindergeld
- Geldsparen
- Foerdermittel
- Existenzgruendung
- linkpartner
- ©Geldgeberstaat.de 2010

